Heizkosten: Der Preis muss stimmen

Immobilienverwalter müssen mit den ihnen überlassenen Geldern für Neben- und Heizkosten sorgsam umgehen. Dazu gehört auch, beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und zum Beispiel beim jährlichen Heizmittelkauf einen Preisvergleich aufzustellen. Denn billigsten Anbieter müssen sie deswegen aber nicht nehmen.

Vermieter dürfen ihren Lieferanten für Heizöl oder Erdgas nicht wahllos aussuchen. Denn ihre Mieter haben ein Recht darauf, dass mit ihren Nebenkostenvorauszahlungen wirtschaftlich gehandelt wird. Das bedeutet aber nicht, dass der Hausverwalter immer den billigsten Anbieter ausfindig machen muss, entschied nun das Landgericht Berlin (Az.: 18 S 1/16).

Im konkreten Fall verweigerte eine Mieterin die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung mit der Begründung, die Hausverwaltung habe überteuertes Heizöl gekauft und somit unwirtschaftlich gehandelt. Diese wies den Vorwurf jedoch zurück – sie habe die Preise des Anbieters mit den veröffentlichten Heizölpreisen verglichen. Ergebnis: Die Einkaufspreise entsprachen dem Preisdurchschnitt. Das Landgericht Berlin entsprach dieser Ansicht. So könne es ausreichen, dass Vermieter die Heizmittel-Durchschnittspreise den eigenen gegenüberstellen und mit diesem Preisvergleich die Angemessenheit des Angebots beurteilen. Zudem sei nach Meinung der Berliner Richter nicht ausschließlich der Preis entscheidend. Auch die Zuverlässigkeit des Anbieters oder eine langjährige Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten können valide Kriterien sein.

Hausverwalter müssen Preise prüfen

Ein Freifahrtschein für die Vermieter ist das Urteil indes nicht. Denn auch wenn im verhandelten Fall ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht festgestellt werden konnte; verschiedene Gerichte haben in zahlreichen Urteilen bereits Hausverwaltungen abgestraft, die gegen den in Paragraf 556 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geforderten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen haben. Vor allem im Bereich der Erdgasversorgung sind die Entgelte in Altverträgen oft an den Ölpreis gebunden. Erdgas- und Ölpreis entwickeln sich jedoch nicht simultan, sodass eine Ölpreisbindung das Erdgas überdurchschnittlich teuer machen kann. Hier ist der Immobilienverwalter in der Pflicht, die Preise regelmäßig zu vergleichen und zu einem Anbieter mit adäquater Preisgestaltung zu wechseln. Gleiches gilt, wenn Erdgas oder Wärme über die Grundversorgung bezogen werden. Auch in diesem Fall liegt eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots nahe.

Mieter verlangen Transparenz

Mieter prüfen indes ihre Nebenkostenabrechnung immer genauer und sind heute auch besser über die zulässigen Betriebskosten informiert. Daher fordern sie von ihrer Hausverwaltung immer mehr Transparenz – vor allem in Bezug auf variable Faktoren wie die Heizkosten. Zudem können Hausverwalter ihre Mieter binden oder leer stehende Wohnungen am Mietmarkt attraktiver machen, indem sie die Heizkosten senken. Die Kostenersparnis muss aber nachhaltig sein. Denn zeigt sich in der Stichtagsabrechnung für den Mieter eine höhere Belastung als zuvor prognostiziert, ist der Streit – unter Umständen auch vor Gericht – programmiert. Und dann steht meist nicht nur die gesamte Stichtagsabrechnung mit allen darin aufgeführten Neben- und Betriebskosten zur Disposition, auch das Vertrauen in die Hausverwaltung ist zerstört.

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Auch wenn die Betriebskosten für Immobilienverwalter nur ein durchlaufender Posten sind, aus dem kein Gewinn entsteht – Heizkosten senken lohnt sich trotzdem. Denn wer die sogenannte zweite Miete niedrig hält, muss weniger Fluktuation oder gar Leerstand fürchten und gilt seinen Mietern als fairer und zuverlässiger Geschäftspartner. Zudem erfüllt er das Wirtschaftlichkeitsgebot – und damit die gesetzlichen Anforderungen. Doch der Preisvergleich ist gerade bei Energiekosten nicht immer einfach. Wowimaxx hilft als erfahrener Partner, die verschiedenen Energielieferverträge sinnvoll zu bündeln und zentral zu verwalten. Dank Transparenz und einem umfassenden Überblick über die Marktlage sind Immobilienbesitzer und Mieter immer auf der sicheren Seite und haben alle Kosten im Blick. Fordern Sie deshalb Ihr individuelles Angebot an.